Ihre Lohnsteuerhilfe in Leipzig (Gohlis)
Steuererklärung für Arbeitnehmer von den Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe in Leipzig (Gohlis). Die Lohi hilft, Steuern zu sparen. Jedem Mitglied ganz individuell.
Die Beratungsstelle der Lohi macht seit 1991 die Steuererklärung für ihre Mitglieder. Die Steuerexperten in der Lützowstraße 11 stehen Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären in allen Fragen rund um das Thema Lohnsteuerhilfe zur Seite und bieten bei Bedarf sogar Termine am Abend oder am Wochenende an. Für Menschen mit Bewegungseinschränkungen werden Hausbesuche angeboten. Beratungstermine sind auch in englischer und russischer Sprache möglich.
Die Büroräume befinden sich im 4. Stock der Gohlis-Arkaden und sind über einen Fahrstuhl zu erreichen. Es stehen Parkplätze im Parkaus (Einfahrt Lützowstr. oder Blumenstraße) kostenfrei zur Verfügung.
Die Beratungsstelle ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Mitglieder in allen Fragen zur Einkommensteuer kostenlos, egal wie oft Sie uns brauchen.
Arbeitnehmer-Steuerberatung mit zertifizierter Qualität
Beratungsstellenleiterin Antje Liebelt ist zertifiziert nach DIN 77700 und damit geprüft in Fachkunde und Dienstleistungserbringung. Sie bietet damit in Leipzig Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer und mit verbriefter Qualität.
Focus-Money vergab an die Lohi das Siegel „fairster Steuerhilfeverein“, weil sie sich weit über dem Durchschnitt fair und partnerschaftlich verhält.
Kontakt
Antje Liebelt
Beratungsstellenleiterin
Steuersachbearbeiterin
Bürogemeinschaft mit der Germania
In Leipzig ist die Lohi in einer Bürogemeinschaft mit der Germania Steuerberatungsgesellschaft m. b. H.
Öffnungszeiten
Mo | 10:00-12:00 13:00-18:00 |
Di - Do | 09:00-12:00 13:00-18:00 |
Fr | 08:00-12:00 |
und nach Vereinbarung |
Steuererklärung für Arbeitnehmer
für nur 59 € bis 429 € - sozial gestaffelt, je nach Einkommen.
5 von 5 Sternen
basierend auf 236 Bewertungen unserer Mitglieder.
Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.